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Flugbetriebsordnung der Modellfliegergruppe "Orion" e.V.
Um sowohl die benachbarten Aussiedlerhöfe, angrenzende Anlieger als auch die Tierwelt nicht zu stören, unterliegt der Modellflugbetrieb auf unserem Vereinsgelände einigen Regeln, die neben der Rücksichtnahme zugleich der Vermeidung unnötiger Gefahren dienen. Der Vorstand bittet an dieser Stelle alle Mitglieder und Gastflieger, die folgenden Punkte zu beachten:
1. Die Benutzung des Fluggeländes ist nur Mitgliedern der Modellfliegergruppe "ORION" e.V. Kaufungen gestattet, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben. Oder Gästen, die eine gültige Haftpflichtversicherung zum Betrieb von Flugmodellen nachweisen können.
2. Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder, Zuschauer und Anwohner nicht belästigt oder gefährdet werden.
3. Der Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren darf nur werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr, längsten jedoch bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
4. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer ausgerüstet sind.
5. Es dürfen nur 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.
6. Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat sich jeder Pilot in das Flugleiterbuch einzutragen (Name und benutzte Frequenz, bei Gästen auch vollständige Adresse).
7. Von der Frequenztafel ist die jeweilige Frequenzmarke zu entnehmen. Wird ein Kanal von mehreren Mitgliedern benutzt, muß die Marke untereinander ausgetauscht werden. Flugberechtigt ist der jeweilige Inhaber der Marke.
8. Während des Flugbetriebes sind die Sender mit einer farbigen Frequenzmarke zu versehen.
9. Für den Flugbetrieb und die Erteilung der Starterlaubnis ist der jeweilige Flugleiter (Name ist in der Frequenztafel ausgehängt) verantwortlich.
10. Der Flugleiter ist befugt, Startverbot zu erteilen, wenn die technische Ausstattung eines Modelles eine sichere Flugdurchführung nicht gewährleistet, wenn das fachliche Können und die Flugweise eines Piloten nicht der Anforderung entspricht, oder ein Modellflieger wiederholt gegen die Flugordnung verstößt.
11. Anfänger sollten grundsätzlich unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen.
12. Betankungs-, Einstell- und Prüfarbeiten an den Modellen dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Vorbereitungsraum durchgeführt werden. Die nicht am Flugbetrieb beteiligten Modelle werden ebenfalls in diesem Raum abgestellt.
13. Der Aufenthalt auf dem Fluggelände vor der Absperrung ist nur den unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten gestattet.
14. Zuschauer, Kinder und Familienangehörige haben sich hinter der Absperrung aufzuhalten.
15. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen zu parken. Keinesfalls dürfen die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge zum Flugfeld und die Zufahrten der Landwirte auf ihre umliegenden Felder blockiert werden.
16. Unfälle und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Lageplan

Erster Nachtrag zur Flugbetriebsordnung vom 1.März 1986
1. Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat grundsätzlich ein Eintrag in das Flugleiterbuch zu erfolgen. Zu diesem Zweck befindet sich das Flugleiterbuch mit Vordrucken im Schaukasten. Nach Beendigung des Flugbetriebes ist das ausgefüllte und unter- schriebene Blatt in den Briefkasten neben der Toilette zu werfen.
2. Vor jedem Start ist beim Flugleiter die Starterlaubnis einzuholen. Bei Flugbetrieb mit mehreren Flugmodellen gleichzeitig, wird zur Vermeidung des "wilden Heizens" vom Flugleiter die Flugrichtung festgelegt.
3. Der Flugraum endet in Richtung Kaufungen ca. 100 m unterhalb des Platzendes an der Baumreihe in der Senke. Ein Überfliegen der Aussiedlerhöfe ist nicht gestattet.
4. Jedes Mitglied hat den Platz sauber zu verlassen. Eventuell anfallender Müll ist mitzunehmen. Keinesfalls ist es gestattet den Müll auf dem Platz zu verbrennen.
5. Alkohol darf nur in geringen Mengen zu sich genommen werden. Leere Bierflaschen gehören nicht neben die Startkiste.
6. Hunde sind anzuleinen
7. Für Vereinsfremde besteht ohne Genehmigung des Vereinsvorstandes Flugverbot.
8. Unregelmäßigkeiten (z.B. Modell entflogen, Unfälle, Beschwerden von Anwohnern oder Spaziergängern) sind umgehend dem Vorstand zu melden. Modellabstürze außerhalb des Fluggeländes sind mit Ortsangabe in das Flugleiterbuch einzutragen.
9. Für unser Fluggelände ist ein maximaler Schallpegel von 82 dB(A) zugelassen. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Zur Kontrolle ist für den Flugleiter in der Hütte ein Schallpegelmessgerät deponiert.
Stand: 03.2012
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