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Satzung der Modellfliegergruppe "Orion" e.V.


§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen: Modellfliegergruppe "ORION" mit dem Zusatz e.V.
2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel unter der
Registriernummer VR 1406 eingetragen.
3. Der Verein hat seinen Sitz in 34260 Kaufungen.

4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist Wahrung, Pflege und Förderung des Flugmodellsports,
insbesondere auch die Förderung und Weckung des Interesses der Jugend am
Flugmodellsport sowie die Vertretung der Interessen aller in ihm organisierten
Modellflieger.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke insbesondere
für die Ausbildung und Förderung der Jugend auf dem Gebiet des Flugmodell-
sports verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in
ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Sie haben bei ihrem Austritt oder im Falle der Auflösung des Vereins
keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
5. Der Verein ist überparteilig und konfessionell ungebunden.
6. Die erforderlichen Geldmittel für die Durchführung der Aufgaben werden durch
Beiträge und Spenden aufgebracht.
7. Durch die ideelle und unmittelbare materielle Förderung des Vereins dürfen seine
Eigenständigkeit und die Unabhängigkeit nicht eingeschränkt werden.
Satzung
der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 3

Verwendung von Namen und Emblem des Vereins

Der Name des Vereins - auch die Abkürzung - darf von Mitgliedern des Vereins weder mittelbar noch unmittelbar für gewerbliche und kommerzielle Werbezwecke gebraucht werden. Jede über die Kennzeichnung der Zugehörigkeit hinausgehende Verwendung bedarf derschriftlichen Zustimmung des Vorstandes.

§ 4

Mitgliedschaft
Dem Verein gehören an:
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
c) Fördermitglieder

§ 5

Ordentliche Mitglieder
a) Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden.
b) Die Aufnahme als Mitglied muss schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand
beantragt werden.
c) Der Antragsteller wird auf Beschluss des Vorstandes bis zum Ende des
Geschäftsjahres in den Verein aufgenommen.
d) Über die endgültige Aufnahme von Antragstellern in den Verein entscheidet die
Mitgliederversammlung. Für den Fall, dass mehr als 5 Mitglieder gegen die
Aufnahme sind, entscheidet die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung
über die Aufnahme.

e) Bei Ablehnung ist die Beschwerde zulässig, über die der Vorstand entscheidet.

§ 6

Ehrenmitgliedschaft

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich im besonderen Maße um den Verein und dessen Ziele verdient gemacht hat. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Satzung der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 7

Fördermitglieder

Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Fördermitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Fördermitglieder haben die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.

§ 8

Beendigung der Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft
a) durch Tod, Entmündigung, vorläufige Vormundschaft oder Verlust der
bürgerlichen Ehrenrechte
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Ausschluss, wenn das Mitglied vorsätzlich oder beharrlich den
Zwecken des Vereins zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schädigt.

2. Die Ehrenmitgliedschaft wird verloren
a) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
b) durch Rückgabe der Ehrenmitgliedschaft
c) durch Ausschluss, wenn das Ehrenmitglied vorsätzlich und beharrlich
   den Zwecken und dem Ansehen des Vereins zuwiderhandelt oder dessen
    Ansehen schädigt.

3. Fördermitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft entsprechend den
Satzungsbestimmungen
über die Beendigung der Mitgliedschaft
ordentlicher Mitglieder.

§ 9

Freiwilliger Austritt

Ordentliche Mitglieder können den freiwilligen Austritt nur zum Schluss eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist erklären. Die Austrittserklärung muss schriftlich an den ersten Vorsitzenden erfolgen. Sie bedarf keiner Begründung. Fördermitglieder können ihren Austritt jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich dem ersten Vorsitzenden mit sofortiger Wirkung erklären.Satzung der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 10

Ausschluss eines Mitglieds

Handelt ein Mitglied den Vereinszwecken bzw. der Flugordnung (die nicht Bestandteil der Satzung ist) gröblich zuwider oder gerät es trotz schriftlicher Mahnung mit den Beiträgen in Höhe von mehr als sechs Monatsbeiträgen in Rückstand, so kann des Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vorher ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief Gelegenheit zu einer schriftlichen Rechtfertigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu geben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen diesen Beschluss kann Einspruch erhoben werden, über den die nächstfolgendeMitgliederversammlung entscheidet. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 11

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme; die Ausübung des Stimmrechts regeln die Bestimmungen über die Mitgliederversammlung. Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung lediglich Sitz. Das Stimmrecht ruht, wenn der fällige Beitrag ganz oder teilweise nicht gezahlt ist und keine Stundung gem.§ 16 erfolgt ist.

§ 12

Die Mitglieder haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen im Rahmen der gebotenenMöglichkeiten aktiv vertreten werden.

§ 13

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen Bemühungen tatkräftig zuunterstützen.

§ 14

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und im Rahmen seiner Zuständigkeit gefassteBeschlüsse und erteilte Weisungen des Vorstands sind für alle Mitglieder verbindlich.

§ 15

Mitglieder unterwerfen sich beim Flugbetrieb den gültigen Vorschriften und Auflagen der Flugordnung und der Platzgenehmigung. Flugleiter haben das Recht Mitglieder vom Flugbetrieb auszuschließen. Über Beschwerden gegen diese Maßnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder verpflichten sich beim Flugbetrieb Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Überfliegen von Personen ist grundsätzlich verboten.Satzung der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 16

Beiträge und Gebühren

Ordentliche Mitglieder entrichten Beiträge. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Beiträge sind jährlich im voraus fällig und müssen bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres eingezahlt werden. Bei Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Jedes Mitglied muss pro Jahr eine von der Mitgliederversammlung festgesetzte Anzahl an Arbeitsstunden ableisten. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Ausfallgebühr erhoben. Die Höhe der Beiträge, die Aufnahmegebühr und die Ausfallgebühr für nicht abgeleistete Arbeitsstunden setzt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes fest. Die Stundung von Beiträgen und Gebühren ist spätestens vier Wochen vor Fälligkeit beimKassierer schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

§ 17

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind :
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 18

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zusammen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung, bei Satzungsänderung auch des Beschlussgegenstandes, vier Wochen vor dem Versammlungstermin einberufen. Ort und Termin bestimmen der Vorstand. Eine Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.Satzung der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 19

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende als Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils aus ihrer Mitte einen Protokollführer. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, in der die gefassten Beschlüsse im Wortlaut schriftlich niederzulegen sind. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter und demProtokollführer zu unterschreiben.

§ 20

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl des Protokollführers
b) Aussprache über den Geschäftsbericht des Vorsitzenden
c) Aussprache über den Kassenbericht des Kassierers
d) Aussprache über den Bericht der Kassenprüfer
e) Entlastung des Vorstandes
f) Wahl des Vorstandes
g) Wahl der Kassenprüfer
h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
i) Festsetzung der Beiträge
    und Gebühren

§ 21

Bei Abstimmungen entscheidet - soweit die Satzung nichts anderes bestimmt - die einfache Mehrheit der Erschienenen. Zu einem Beschluss, der eine Satzungsänderung enthält, ist eine dreiviertel Mehrheit der Erschienenen erforderlich. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung lediglich Sitz. Die Zweckänderung oder Auflösung des Vereins kann nur mit dreiviertel Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.Satzung der Modellfliegergruppe "ORION" e.V.

§ 22

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassierer
Der 1. Vorsitzende ist geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden, die volljährig und bereits ein Jahr
ordentliches Mitglied des Vereins sind.

§ 23

Erweiterter Vorstand

Dem erweiterten Vorstand gehören an :
a) die Flugleiter
b) die Jugendleiter
c) der Platz- und Gerätewart

§ 24

Kassenprüfung

Die von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählten Kassenprüfer haben mindestens einmal im Jahr Kasse und Geschäftsbücher zu prüfen und dem 1. Vorsitzenden und der Mitgliederversammlung hierüber schriftlich zu berichten. Der Termin der Kassenprüfung kann von den Kassenprüfern frei gewählt werden. Der Kassenbericht muss dem 1. Vorsitzenden mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlungvorliegen.

§ 25

Liquidation des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins einer karitativen Institution der Gemeinde Kaufungen zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.