Um sowohl die benachbarten Aussiedlerhöfe, angrenzende Anlieger als auch die Tierwelt nicht zu stören, unterliegt der Modellflugbetrieb auf unserem Vereinsgelände einigen Regeln, die neben der Rücksichtnahme zugleich der Vermeidung unnötiger Gefahren dienen. Der Vorstand bittet an dieser Stelle alle Mitglieder und Gastflieger, die folgenden Punkte zu beachten:
 
1. Berechtigte Personen
Die Benutzung des Fluggeländes ist nur Mitgliedern der Modellfliegergruppe "ORION" e.V. Kaufungen gestattet, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben. Oder Gästen, die eine gültige Haftpflichtversicherung zum Betrieb von Flugmodellen nachweisen können. Für Vereinsfremde besteht ohne Genehmigung des Vereinsvorstandes Flugverbot.
 
2. Verhalten auf dem Flugplatz
Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder, Zuschauer und Anwohner nicht belästigt oder gefährdet werden. Jedes Mitglied hat den Platz sauber zu verlassen. Eventuell anfallender Müll ist mitzunehmen. Hunde sind anzuleinen.
 

 
3. Flugzeiten
Der Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren darf nur werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr, längsten jedoch bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
 
4. Flugraum
Die Sicherheitszone und das Sicherheitsnetz dürfen nicht überflogen werden (s. Lageplan). Der Flugraum endet in Richtung Kaufungen ca. 100 m unterhalb des Platzendes an der Baumreihe in der Senke. Ein Überfliegen der Aussiedlerhöfe ist nicht gestattet.

 
5. Lärmminderung
Es dürfen nur Flugmodelle (mit Verbrennungsmotor) betrieben werden, die mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer ausgerüstet sind. Für unser Fluggelände ist ein maximaler Schallpegel von 82 dB(A) zugelassen. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Zur Kontrolle ist für den Flugleiter in der Hütte ein Schallpegelmessgerät deponiert.
 
6. Anzahl der Flugmodelle
Es dürfen nur 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.

 
7. Flugbuch
Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat sich jeder Pilot in das Flugleiterbuch einzutragen (Name, Beginn und Ende des Flugbetriebs, genutzte Freqeuenz und eingesetzte Antriebsart, bei Gästen auch vollständige Adresse).
 
8. Frequenzmarken 35 mHz
Von der Frequenztafel ist die jeweilige Frequenzmarke zu entnehmen. Wird ein Kanal von mehreren Mitgliedern benutzt, muß die Marke untereinander ausgetauscht werden. Flugberechtigt ist der jeweilige Inhaber der Marke. Während des Flugbetriebes sind die Sender mit einer farbigen Frequenzmarke zu versehen.

 
9. Befugnisse des Flugleiters
Für den Flugbetrieb und die Erteilung der Starterlaubnis ist der jeweilige Flugleiter (Name ist im Flugleiterbuch eingetragen) verantwortlich. Der Flugleiter ist befugt, Startverbot zu erteilen, wenn die technische Ausstattung eines Modells eine sichere Flugdurchführung nicht gewährleistet, wenn das fachliche Können und die Flugweise eines Piloten nicht der Anforderung entspricht, oder ein Modellflieger wiederholt gegen die Flugordnung verstößt.
 
10. Anfänger
Anfänger sollten grundsätzlich unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen.

 
11. Vorbereitungsraum
Betankungs-, Einstell- und Prüfarbeiten an den Modellen dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Vorbereitungsraum durchgeführt werden. Die nicht am Flugbetrieb beteiligten Modelle werden ebenfalls in diesem Raum abgestellt.
 
12. Zuschauer und Gäste
Der Aufenthalt auf dem Fluggelände vor der Absperrung ist nur den unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten gestattet. Zuschauer, Kinder und Familienangehörige haben sich hinter der Absperrung aufzuhalten.

 
13. Zufahrt und Parkfläche
Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen zu parken. Keinesfalls dürfen die Zufahrten für Rettungsfahrzeuge zum Flugfeld und die Zufahrten der Landwirte auf ihre umliegenden Felder blockiert werden.
 
14. Unfälle und besondere Vorkommnisse
Unfälle und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Unregelmäßigkeiten (z.B. Modell entflogen, Unfälle, Beschwerden von Anwohnern oder Spaziergängern) sind umgehend dem Vorstand zu melden. Modellabstürze außerhalb des Fluggeländes sind mit Ortsangabe in das Flugleiterbuch einzutragen.
Lageplan: